SERENCO NEDERLAND B.V.

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen, im Folgenden als „Geschäftsbedingungen“ bezeichnet, der Serenco Nederland B.V.


Article 1. Begriffsbestimmungen
1.1. In diesen Geschäftsbedingungen gelten folgende Begriffsbestimmungen:
a. Serenco: die Serenco Nederland B.V., mit satzungsmäßigem Sitz und Geschäftsstelle in Utrecht, Maarssenbroeksedijk 39.
b. Käufer: derjenige, der mit Serenco einen Vertrag geschlossen hat.
c. Lieferung: Die Lieferung der Produkte von Serenco an den Käufer erfolgt Frei Frachtführer (Incoterms 2000) ab (Lager )Standort von Serenco. Ab dem Moment der Lieferung gehen Kosten und Gefahr der Produkte auf den Käufer über.
d. Vertrag: die Gesamtheit der zwischen Serenco und dem Käufer getroffenen Absprachen über den Verkauf und die Lieferung von Produkten durch Serenco an den Käufer.
e. Angebot: eine durch Serenco dem Käufer vorgelegte freibleibende Angabe der Bedingungen, zu denen Serenco bereit ist, dem Käufer die Produkte zu liefern.
f. Produkte: die Produkte, die Serenco dem Käufer vertraglich verkauft und geliefert bzw. zu liefern hat.


Article 2. Anwendungsbereich
2.1. Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge zwischen Serenco und dem Käufer, sowie sämtlicher neuer Angebote und Verträge und darüber hinaus sämtlicher Geschäfte und Rechtsgeschäfte Serencos mit, für oder gegenüber dem Käufer, einschließlich außervertraglicher Verbindlichkeiten, und finden auf sie Anwendung.
2.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten unter Ausschluss der (allgemeinen) Geschäftsbedingungen des Käufers, es sei denn, Serenco hat die (allgemeinen) Geschäftsbedingungen des Käufers ausdrücklich schriftlich akzeptiert. Ein allgemeiner Hinweis auf die (allgemeinen) Geschäftsbedingungen des Käufers durch den Käufer zieht nicht deren Anwendbarkeit nach sich. Serenco lehnt die Anwendbarkeit der (allgemeinen) Geschäftsbedingungen des Käufers ausdrücklich ab.
2.3. Zwischen dem Käufer und Serenco getroffene Absprachen, die vom Inhalt der Geschäftsbedingungen von Serenco abweichen, gelten nur, sofern sie schriftlich festgehalten und von beiden Vertragspartnern zum Zeichen ihres Einverständnisses unterzeichnet wurden.
2.4. Bei Widersprüchlichkeiten zwischen dem Inhalt des von Serenco und dem Käufer geschlossenen Vertrags und den vorliegenden Geschäftsbedingungen genießen die vertraglichen Bestimmungen Vorrang.
2.5. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt vollständig oder teilweise nichtig sein oder für nichtig erklärt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen vollständig gültig.
2.6. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen wurden bei der Industrie- und Handelskammer für Midden-Nederland in Utrecht (Niederlande) hinterlegt.
2.7. Der niederländische Wortlaut der Geschäftsbedingungen ist für ihre Auslegung grundsätzlich ausschlaggebend.


Article 3. Angebote und Verträge
3.1. Ein durch den Käufer Serenco erteilter Auftrag ist für den Käufer verbindlich. Sämtliche Angebote Serencos sind freibleibend. Solange der Käufer das Angebot nicht schriftlich angenommen hat, ist Serenco zum Widerruf des unterbreiteten Angebots berechtigt. Angebote beruhen auf den vom Käufer erteilten Angaben.
3.2. Die Angebote gelten, sofern in ihnen nichts anderes angegeben ist, höchstens 30 Tage. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verfallen sie. Die Annahme des Angebots durch den Käufer hat schriftlich und ohne Vorbehalte zu erfolgen, indem der Käufer das Angebot unterzeichnet und an Serenco zurücksendet.
3.3. Muster bzw. Probeexemplare werden nur zu Hinweiszwecken zugesandt, und die Produkte müssen ihnen nicht entsprechen. Der Handel mit den Mustern/Probeexemplaren beziehungsweise ihre Verwendung oder ihr Verbrauch sind nicht gestattet.
3.4. Zwischen Serenco und dem Käufer kommt zu dem Zeitpunkt ein Vertrag zustande, an dem das von dem Käufer unterzeichnete Angebot bei Serenco eingegangen ist, beziehungsweise an dem Moment, an dem Serenco dem Käufer seinen Auftrag schriftlich bestätigt hat.
3.5. Wenn der Käufer das Angebot nur mit Vorbehalten angenommen hat und Änderungen oder Vorbehalte im Angebot vorgenommen hat, so kommt der Vertrag abweichend von Artikel 3.4 erst zustande, nachdem Serenco dem Käufer schriftlich mitgeteilt hat, dass Serenco sich mit der Art und dem Inhalt dieser Vorbehalte oder Änderungen einverstanden erklärt. Artikel 225 von Buch 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs wird ausdrücklich ausgeschlossen.


Article 4. Lieferung
4.1. Die Lieferung der Produkte von Serenco an den Käufer erfolgt Frei Frachtführer (Incoterms 2000) ab (Lager )Standort von Serenco. Ab dem Moment der Lieferung gehen Kosten und Gefahr der Produkte auf den Käufer über. Wenn der Käufer verlangt, dass Serenco sich um den Transport der Produkte kümmert und Serenco sich damit einverstanden erklärt, so gilt weiterhin, dass die Produkte Frei Frachtführer (Incoterms 2000) ab (Lager )Standort von Serenco geliefert werden. Der Transport erfolgt völlig auf Kosten und Gefahr des Käufers.
4.2. Die von Serenco angegebene Lieferfrist ist ein Richtwert und versteht sich nicht als Fixtermin. Eine Überschreitung der Lieferfrist gilt nicht als zu vertretende Pflichtverletzung Serencos und berechtigt den Käufer nicht zur Auflösung des Vertrags oder zur Stornierung des Auftrags, es sei denn, Serenco wurde zuvor vom Käufer schriftlich in Verzug gesetzt und der Käufer hat Serenco eine angemessene Frist zum Nachholen der Lieferung der Produkte gewährt.
4.3. Der Käufer ist verpflichtet, die erworbenen Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung entgegenzunehmen. Wenn der Käufer die Waren nicht entgegennehmen möchte, darf Serenco unbeschadet der Verpflichtung des Käufers zur Zahlung des Kaufpreises nach eigenem Ermessen frei über die Produkte verfügen.


Article 5. Zahlung und Sicherheitsleistung
5.1. Die Zahlung der von Serenco gelieferten Produkte hat innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen, ohne dass der Käufer sich auf Verrechnung, Ermäßigung, Verschiebung oder Pfändung zur eigenen Hand berufen kann.
5.2. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Käufer, ohne dass es dazu einer weiteren Inverzugsetzung bedarf, lediglich aufgrund des Verstreichens der Zahlungsfrist in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt hat der Käufer die gesetzlichen Handelszinsen gemäß Artikel 199a von Buch 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs zu zahlen, zuzüglich Strafzinsen in Höhe von 2,5 % jährlich. Alle sonstigen (Beitreibungs )Kosten, die Serenco entstanden sind, hat der Käufer zu tragen. Die außergerichtlichen Beitreibungskosten belaufen sich auf mindestens 15 % des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch auf € 250,00 zuzüglich Mehrwertsteuer je Einziehungsfall. Serenco behält das Recht, die tatsächlich entstandenen Kosten beim Käufer geltend zu machen.
5.3. Jede vom Käufer geleistete Zahlung wird an erster Stelle zur Begleichung der fälligen Kosten, an zweiter Stelle zur Begleichung der fälligen Zinsen und an dritter Stelle zur Begleichung der am längsten offenen fälligen Rechnungen eingesetzt.
5.4. Serenco behält sich das Recht vor, während der Zeit der Durchführung des Vertrags Vorauszahlung zu verlangen.
5.5. Serenco behält sich jederzeit das Recht vor, von dem Käufer eine angemessene Sicherheit zu verlangen. Der Käufer hat diese Sicherheit auf erstes Ersuchen zu leisten. Serenco ist zur Aussetzung der Erfüllung ihrer Verpflichtungen berechtigt, bis die verlangte Sicherheit geleistet wurde.
5.6. Alle Forderungen Serencos sind sofort und ohne weitere Inverzugsetzung fällig, wenn:
a. die Zahlungsfrist verstrichen ist;
b. der Konkurs, Zahlungsaufschub oder eine Regelung zur Schuldensanierung des Käufers beantragt wird;
c. der Käufer für zahlungsunfähig erklärt wurde, dem Käufer Zahlungsaufschub gewährt wurde, für den Käufer eine Schuldensanierungsregelung gilt oder der Käufer verstorben ist;
d. Gegenstände oder Forderungen des Käufers gepfändet wurden;
e. der Käufer sein Unternehmen vollständig oder teilweise verkauft oder auflöst;
f. sich die direkte oder indirekte Verfügungsgewalt innerhalb des Unternehmens des Käufers ändert;
g. der Käufer seine Verpflichtungen gegenüber Serenco nicht erfüllt.
5.7. In den in Artikel 5.6 aufgeführten Fällen ist Serenco berechtigt:
a. ihre vertraglichen Verpflichtungen bis zu dem Zeitpunkt aufzuschieben, an dem der Käufer seine Verpflichtungen erfüllt hat;
b. den Vertrag vollständig oder teilweise aufzulösen, ohne dass es dazu einer Inverzugsetzung oder der Einschaltung eines Gerichts bedarf. Das Recht Serencos auf Vertragserfüllung und/oder Schadenersatz bleibt davon unberührt.


Article 6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Serenco behält sich das Eigentum an allen von ihr gelieferten oder noch zu liefernden Produkten bis zu dem Zeitpunkt vor, an dem sämtliche Forderungen, die Serenco gegen den Käufer aus irgendeinem Grund hat oder erhalten wird, einschließlich der Forderungen, die sich aus der Nichterfüllung der genannten Forderungen ergeben, vollständig beglichen sind. Solange die Forderungen Serencos nicht vollständig beglichen worden sind, ist es dem Käufer nicht gestattet, die Produkte außerhalb der normalen Betriebsführung zu veräußern oder zu verarbeiten beziehungsweise verarbeiten zu lassen.
6.2. Wenn ein von Serenco unter Eigentumsvorbehalt geliefertes Produkt in einen anderen EU-Mitgliedstaat eingeführt wird, so unterliegt der Eigentumsvorbehalt dem Recht dieses Mitgliedstaates, sofern es diesbezüglich für Serenco günstigere Bestimmungen enthält.
6.3. Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte mit der erforderlichen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum Serencos zu lagern. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, so hat der Käufer eine Vertragsstrafe zu zahlen, die nicht von einem Gericht verringert werden kann und die der zweifachen Höhe der offenen Forderungen Serencos gegenüber dem Käufer entspricht.
6.4. Serenco ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten und noch beim Käufer befindlichen Produkte auf Kosten des Käufers zurückzunehmen, wenn der Käufer mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen in Verzug bleibt oder sich in Zahlungsschwierigkeiten befindet beziehungsweise in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten droht. Der Käufer hat Serenco zur Inspizierung der Produkte und/oder zur Ausübung ihrer Rechte jederzeit freien Zutritt zu den Geländen und/oder Gebäuden zu gewähren.


Article 7. Geistige und gewerbliche Eigentumsrechte
7.1. Wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, behält Serenco sich bei der Vorlage eines Angebots und/oder beim Zustandekommen eines Vertrags sämtliche geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte vor, die sich auf die im Rahmen der Vertragsdurchführung zu liefernden Produkte beziehen.
7.2. Der Käufer ist ausschließlich dazu berechtigt, diese Produkte im Zusammenhang der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen zu verwenden. Der Käufer gewährleistet, dass er die geistigen und/oder gewerblichen Eigentumsrechte von Serenco oder Dritten nicht verletzt und stellt Serenco von jeglichen Ansprüchen auf Schadenersatz oder sonstigen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einer Verletzung ihrer geistigen und/oder gewerblichen Eigentumsrechte ergeben. Es ist dem Käufer untersagt, irgendwelche Hinweise in Bezug auf Urheberrechte, Marken, Warennamen oder sonstige geistige und/oder gewerbliche Eigentumsrechte von Produkten, aus Prospekten und Software und/oder sonstigen Gegenständen Serencos zu entfernen oder sie zu bearbeiten.


Article 8. Garantie / Reklamationen
8.1. Die von Serenco zu liefernden Produkte erfüllen die üblichen Anforderungen und Normen, die zum Zeitpunkt der Lieferung in billigem Ermessen an sie gestellt werden können und für die sie im Rahmen der normalen Verwendung vorgesehen sind. Serenco gewährt für die Dauer eines Jahres ab Lieferung Garantie auf Konstruktions-, Material- und/oder Herstellungsfehler.
8.2. Geringfügige branchenübliche Abweichungen bezüglich Qualität, Farbe, Größe oder Ausführung fallen nicht unter die Garantie, berechtigen nicht zur Reklamation und stellen keinen Grund für eine Auflösung des Vertrags oder für Schadenersatz dar.
8.3. Jeder Garantieanspruch erlischt, wenn der Mangel auf unsachgemäße oder zweckentfremdete Benutzung, einschließlich der unsachgemäßen Lagerung oder Instandhaltung durch den Käufer und/oder Dritte, zurückzuführen ist oder sich daraus ergibt; wenn der Käufer oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung Serencos Änderungen an dem Produkt vorgenommen haben oder versucht haben, sie vorzunehmen; wenn an dem Produkt andere Sachen befestigt wurden, die nicht daran befestigt werden dürfen oder durften oder wenn die Produkte nicht vorschriftsgemäß ver- oder bearbeitet wurden.
8.4. Der Käufer hat alle von Serenco gelieferten Produkte unmittelbar nach dem Zeitpunkt der Lieferung gewissenhaft auf etwaige Mängel oder Fehler zu prüfen. Etwaige sichtbare Mängel sind Serenco innerhalb von acht Tagen ab Lieferung schriftlich mitzuteilen. Im Falle unsichtbarer Mängel gilt hierfür eine Frist von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt, an dem der Mangel festgestellt worden ist. Wird nicht rechtzeitig reklamiert, so erlischt das Recht des Käufers, den Vertrag (teilweise) aufzulösen, seine Erfüllung und/oder Schadenersatz zu verlangen.
8.5. Wenn der Käufer rechtzeitig reklamiert hat und wenn nachgewiesen wird, dass die Mängel oder Fehler auf eine von Serenco zu vertretende Pflichtverletzung bei der Erfüllung der gegenüber dem Käufer bestehenden Verpflichtungen zurückzuführen sind, so gewährleistet Serenco - nach eigener Wahl - die kostenfreie Reparatur des Produkts, den Ersatz des Produkts, eine Ermäßigung auf den Kaufpreis oder sonstige Maßnahmen.
8.6. Reklamationen des Käufers setzen seine Zahlungspflicht gegenüber Serenco nicht aus. Der Käufer ist zur Abnahme und Bezahlung der übrigen Produkte verpflichtet.


Article 9. Rücksendungen
9.1. Rücksendungen werden ausschließlich entgegengenommen, wenn die Rücksendung im Voraus schriftlich von Serenco genehmigt wurde und sofern die Produkte in gutem Zustand und in der Originalverpackung übergeben werden.


Article 10. Höhere Gewalt
10.1. Pflichtverletzungen seitens Serencos bei der Erfüllung des Vertrags, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, berechtigen den Käufer nicht zur Auflösung des Vertrags und/oder zu Schadenersatz. Unter höherer Gewalt wird jeder vom Willen Serencos unabhängiger Umstand verstanden, der die Erfüllung des Vertrags dauerhaft oder vorübergehend völlig oder teilweise verhindert. Unter höherer Gewalt wird auf jeden Fall verstanden: drohende Kriegsgefahr; Krieg; Mobilmachung; Unruhen; Aufstand; Brand; Überschwemmung; Blitzschlag; Pandemie; Vandalismus; Erdbeben; Wasserschaden; Betriebsbesetzung; Ein- und Ausfuhrbehinderungen; staatliche Maßnahmen; Störungen bei der Lieferung von Energie, Gas oder Wasser; Internetstörungen; unerlaubtes Handeln oder Pflichtverletzungen, die Serencos Zulieferer oder von Serenco eingeschaltete Dritte zu vertreten haben.
10.2. Für die Dauer der höheren Gewalt ist Serenco berechtigt, ihre vertraglichen Verpflichtungen auszusetzen, ohne dass der Käufer Recht auf Auflösung des Vertrags oder auf Schadenersatz erhält. Dauert die höhere Gewalt länger als zwei Monate an, so sind Serenco und der Käufer berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu einer Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.


Article 11. Haftung
11.1. Weist der Käufer nach, dass Serenco bei der Erfüllung des Vertrags eine selbst zu vertretende Pflichtverletzung begangen hat, so beschränkt sich die Haftung Serencos auf den direkten Schaden, den der Käufer nachweislich erlitten hat. Die Haftung für direkte Schäden beschränkt sich auf höchstens einmal den Rechnungsbetrag des mangelhaften Produkts, wobei ein Höchstwert von € 100.000,00 gilt.
11.2. Ferner haftet Serenco nicht für Schäden:
a. wenn die Produkte für einen anderen Zweck verwendet werden als den, für den sie auf der Grundlage der von Serenco erteilten Informationen geeignet sind oder normalerweise verwendet werden;
b. wenn die Produkte unsachgemäß ver- bzw. bearbeitet wurden;
c. wenn die Produkte abnormalen Umständen ausgesetzt wurden;
d. die auf Eigenschaften der Produkte zurückzuführen sind, die sich nicht auf ihre Funktion beziehen.
11.3. Serenco ist in keinem Fall zur Erstattung von indirekten Schäden jeglicher Ursache verpflichtet, einschließlich Betriebsschäden, Folgeschäden, entgangene Einkünfte oder Goodwill-Verluste des Käufers. Der Käufer gewährleistet, dass diese Bestimmung auch seinen Abnehmern oder Dritten gegenüber gelten wird. Serenco ist berechtigt, sich auch gegenüber Dritten auf diese Bestimmung zu berufen.
11.4. Der Käufer stellt Serenco von Ansprüchen Dritter frei.
11.5. Alle Schadenersatzforderungen gegenüber Serenco erlöschen nach einem Zeitraum von einem Jahr nach dem Zeitpunkt, an dem sich die Forderung ergeben hat, beziehungsweise nach einem entsprechend kürzeren Zeitraum, wenn sich dies aus dem Gesetz ergibt.
11.6. Ist der Käufer Serenco gegenüber in Verzug, so ist die Haftung Serencos grundsätzlich ausgeschlossen.


Article 12. Streitfälle
12.1. Alle Angebote und Verträge, auf die diese Geschäftsbedingungen Anwendung finden, sowie die Verbindlichkeiten und Streitfälle, die sich daraus ergeben, unterliegen unter Berücksichtigung von Artikel 6.2 dieser Geschäftsbedingungen ausschließlich niederländischem Recht, auch wenn eine Verbindlichkeit vollständig oder teilweise außerhalb der Niederlande erfüllt wird oder wenn die am Rechtsverhältnis beteiligte Partei ihren Wohnsitz außerhalb der Niederlande hat. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (Wiener Kaufrechtsübereinkommen von 1980) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
12.2. Sämtliche Streitfälle, die sich aus einem mit Serenco geschlossenen Vertrag ergeben oder darauf zurückzuführen sind, werden ausschließlich von dem zuständigen Gericht des Arrondissements Amsterdam (Niederlande) beigelegt.